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Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung: Disability Flexicurity

09.09.2009

Durch das Modell einer gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung für Menschen mit Behinderung sollen DienstgeberInnen ermutigt werden, Personen mit Beeinträchtigungen zu beschäftigen und deren Leistungsfähigkeit zu erproben. Ziel ist eine Übernahme in den Betrieb im Rahmen von sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Dienstverhältnissen zu erwirken.

Wie funktioniert Disability Flexicurity (DisFlex) in der Praxis?

Menschen mit Behinderung werden für einen bestimmten Zeitraum an Unternehmen vermittelt, ohne das für die ArbeitgerberInnen ein organisatorischer Aufwand (z.B. Auswahlverfahren) entsteht oder auf gesetzliche Vorschriften (etwa auf den erhöhten Kündigungsschutz) Rücksicht genommen werden muss.

Der beiderseitige Vorteil besteht darin, dass einerseits Unternehmen qualifizierte MitarbeiterInnen bekommen und andererseits (arbeitslose) Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess integriert werden.

Disflex wird als Pilotversuch in 6 Bundesländern angeboten:


Quelle: Bundessozialamt


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