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Grenzen der Fürsorgepflicht gegenüber behinderten DienstnehmerInnen – Entscheidung des Obersten Gerichtshos
13.12.2009
(OGH, 02.06.2009, 9ObA21/08s, Red.)Der Oberste Gerichtshof stellt in einer Entscheidung fest, dass für Dienstgeber die Fürsorgepflicht gegenüber begünstigt behinderten Menschen nicht immer zutrifft.
Nach § 6 Abs 1 des Behinderteneinstellungsgesetztes (BEinstG) besteht zwar ergänzend zum allgemeinen Arbeitnehmerschutz eine besondere Fürsorgepflicht des Dienstgebers, die ihn insbesondere dazu anhält, dem behinderten Dienstnehmer einen Arbeitsplatz zuzuweisen, an dem er seine Kenntnisse und Fähigkeiten möglichst voll verwerten und weiter entwickeln kann.
Dies geht aber nicht soweit, dass Dienstgeber verpflichtet wären, andere Personen von Leitungsfunktionen, für welche diese die erforderliche Qualifikation aufweisen, abzuberufen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn der begünstigte Dienstnehmer nicht die ihm zugedachten Qualifikationen erfüllten kann.
