Aktuelles
Sozialminister a.D. neuer Behindertenanwalt
08.01.2010
(APA, OTS, BMASK, Red) - Ende Dezember gab Sozialminister Rudolf Hundstorfer bekannt, dass die Funktion des Behindertenanwaltes Dr. Erwin Buchinger übernehmen wird. Der ehemalige Sozialminister wurde von 13 Kandidaten ausgewählt und hat seit 4. Jänner sein Amt angetreten.
Dr. Buchinger möchte als Behindertenanwalt vor allem die Öffentlichkeitsarbeit verstärken, um die Bevölkerung mehr für die Bedürfnisse von Behinderten zu sensibilisieren. Höchste Priorität hat für den Anwalt die Integration in den Arbeitsmarkt. Mitmachen müssten hier vor allem die Unternehmen, für die er sich eine höhere Buße bei der Behindertenausgleichstaxe vorstellen kann, wenn sie die Vorgaben zur Beschäftigung gehandicapter Personen deutlich verfehlen.
Kritik an seiner Bestellung kam vor allem seitens der ÖVP, die mit Dr. Franz-Josef Huanigg einen eigenen Kandidaten ins Rennen schickte und AktivistInnen aus der Behindertenszene. Diese sehen die Ernennung parteipolitisch motiviert.
Andererseits wird dessen berufliche Laufbahn, seitens einiger Behindertenvertreter, als Vorteil bewertet. Insbesondere die Verbindungen zum Sozialministerium, als auch die von ihm als Minister unterzeichnete UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen stellen wichtige Voraussetzungen dar, um die Gleichstellung behinderter Menschen voranzutreiben, so die Einschätzung einiger Behindertenvertreter..
Der neue Behindertenanwalt selbst sieht die vorgetragene Kritik eher gelassen und erwidert: „dass er schon als Minister einen Schwerpunkt auf die Behindertenpolitik gelegt hatte, sich durch seine langjährige Tätigkeit als AMS-Chef in Salzburg besonders in Arbeitsmarkt-Agenden auskennt und zu guter Letzt durch einen behinderten Sohn auch familiär mit der Problematik vertraut ist.“
Auffallend in diesem Zusammenhang ist, dass ähnliche Vowürfe bereits bei der Bestellung des ersten Behindertenanwaltes im Raum standen.
Im Jahre 2006 wurde die Einrichtung des Behindertenanwaltes aufgrund des in Kraft getreten Behindertengleichstellungsgesetzes neu geschaffen. Dessen Tätigkeit umfasst die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung, die sich diskriminiert fühlen.
Mag. Herbert Haupt (1996-1999) war der erste, der diese Funktion ausübte. In den ersten 4 Jahren wurden 950 Anliegen an die Behindertenanwaltschaft herangetragen Hinsichtlich dem Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt wurde vorwiegend die Bewerbung um einen Arbeitsplatz und die Beendigung eines Dienstverhältnisses vorgebracht. Bauliche und kommunikationstechnische Barrieren oder diskriminierende Sprache zählten unter anderen zu weiteren Beschwerden. „Rund 60 Prozent der Fälle seien für die Betroffenen positiv erledigt werden“, resümierte Haupt auf seiner Abschiedspressekonferenz.
Dr. Buchinger möchte als Behindertenanwalt vor allem die Öffentlichkeitsarbeit verstärken, um die Bevölkerung mehr für die Bedürfnisse von Behinderten zu sensibilisieren. Höchste Priorität hat für den Anwalt die Integration in den Arbeitsmarkt. Mitmachen müssten hier vor allem die Unternehmen, für die er sich eine höhere Buße bei der Behindertenausgleichstaxe vorstellen kann, wenn sie die Vorgaben zur Beschäftigung gehandicapter Personen deutlich verfehlen.
Kritik an seiner Bestellung kam vor allem seitens der ÖVP, die mit Dr. Franz-Josef Huanigg einen eigenen Kandidaten ins Rennen schickte und AktivistInnen aus der Behindertenszene. Diese sehen die Ernennung parteipolitisch motiviert.
Andererseits wird dessen berufliche Laufbahn, seitens einiger Behindertenvertreter, als Vorteil bewertet. Insbesondere die Verbindungen zum Sozialministerium, als auch die von ihm als Minister unterzeichnete UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen stellen wichtige Voraussetzungen dar, um die Gleichstellung behinderter Menschen voranzutreiben, so die Einschätzung einiger Behindertenvertreter..
Der neue Behindertenanwalt selbst sieht die vorgetragene Kritik eher gelassen und erwidert: „dass er schon als Minister einen Schwerpunkt auf die Behindertenpolitik gelegt hatte, sich durch seine langjährige Tätigkeit als AMS-Chef in Salzburg besonders in Arbeitsmarkt-Agenden auskennt und zu guter Letzt durch einen behinderten Sohn auch familiär mit der Problematik vertraut ist.“
Auffallend in diesem Zusammenhang ist, dass ähnliche Vowürfe bereits bei der Bestellung des ersten Behindertenanwaltes im Raum standen.
Hintergrund
Im Jahre 2006 wurde die Einrichtung des Behindertenanwaltes aufgrund des in Kraft getreten Behindertengleichstellungsgesetzes neu geschaffen. Dessen Tätigkeit umfasst die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung, die sich diskriminiert fühlen.
Bilanz des ersten Behindertenanwaltes
Mag. Herbert Haupt (1996-1999) war der erste, der diese Funktion ausübte. In den ersten 4 Jahren wurden 950 Anliegen an die Behindertenanwaltschaft herangetragen Hinsichtlich dem Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt wurde vorwiegend die Bewerbung um einen Arbeitsplatz und die Beendigung eines Dienstverhältnisses vorgebracht. Bauliche und kommunikationstechnische Barrieren oder diskriminierende Sprache zählten unter anderen zu weiteren Beschwerden. „Rund 60 Prozent der Fälle seien für die Betroffenen positiv erledigt werden“, resümierte Haupt auf seiner Abschiedspressekonferenz.
