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UN-Konvention: Stärkere Einbindung behinderter Menschen gefordert
05.01.2010
Mit Inkrafttreten der UN-Konvention im Oktober 2008 hat sich Österreich verpflichtet, bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen aktiv einzubeziehen.
Der vor einem Jahr konstituierte Monitoringausschuss hat in etlichen Stellungnahmen auf Versäumnisse in der Umsetzung dieser Verpflichtung hingewiesen. Insbesondere die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung im Parlament und der Bundesverwaltung sei nach wie vor unzureichend.
Weitere Stellungnahmen des Monitoringausschusses im vergangenen Jahr betrafen u.a. das verpflichtende Kindergartenjahr, das Budgetbegleitgesetz, die Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle, die Kinderrechtskonvention und die Etablierung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution.
Ausschussvorsitzende Marianne Schulze meint dazu: "Menschen mit Behinderungen sind von Armut und Barrieren beim Zugang zu Bildung wesentlich stärker betroffen. Der Monitoringausschuss wird sich in den kommenden Monaten diesen Themenbereichen intensiv widmen."
Hintergrund
Der unabhängige Monitoringausschuss ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" vom 13. Dezember 2006 in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind, und hat sich auf der Grundlage von § 13 des Bundesbehindertengesetzes in Umsetzung der mit 26. Oktober 2008 durch Österreich ratifizierten Konvention konstituiert.
Dem weisungsfreien Ausschuss gehören Vertreter/innen von Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit sowie der wissenschaftlichen Lehre an. Die laufenden Geschäfte des Monitoringausschusses sind vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu führen.
Quelle: OTS, Red.