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Rechtliche Feststellung von Behinderung wird überarbeitet

29.01.2010

Wird der Grad der Behinderung eines Menschen festgestellt, so wird bisher auf eine mehr als 40 Jahre alte Verordnung auf Grundlage des Kriegsopferversorgungsgesetzes zurückgegriffen. Künftig sollte es eine neue Einschätzungsverordnung geben, was auch entsprechenden Gesetzesänderungen notwendig macht. In Kraft treten soll die Neuregelung mit 1. Juli 2010.

Von Bedeutung ist der Grad der Behinderung - ab einer Einschränkung von 50 Prozent - unter anderem bei der Behinderteneinstellung, bei der Ausstellung von Behindertenpässen und bei verschiedenen Förderungen.

Die bisherige Regelung war vor allem auf Kriegsopfer ausgerichtet. Sie entspreche bei weitem nicht mehr dem Stand der medizinischen Wissenschaft bzw. den Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes, heißt es in den Erläuterungen zum Ministerialentwurf.

Die neue Einschätzungsverordnung legt nun auf 89 Seiten fest, welche Diagnosen zur Einstufung für einen bestimmten Prozentsatz an Behinderung herangezogen werden dürfen.

Als Grundlage für die neue Verordnung muss auch das Behinderteneinstellungs- und das Bundesbehindertengesetz geändert werden. Die Begutachtungsfrist sollte endet, am 5. Februar.

In den bisher vorliegenden Stellungnahmen fordert etwa das Gesundheitsministerium, neben ärztlichen auch klinisch-psychologische Sachverständige heranzuziehen und dies entsprechend zu verankern.

Weitere Informationen zum Grad der Behinderung finden sich hier.

Quelle APA, Red.

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