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Behindertenanwalt fordert progressive Erhöhung der Ausgleichstaxe
10.05.2010
(APA, Red.) - Behindertenanwalt Erwin Buchinger will Unternehmen, die ihrer gesetzliche Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung verstärkt nicht nachkommen, auch vermehrt zur Kasse bitten. Bei der Präsentation seiner vorläufigen Bilanz forderte der ehemalige SP-Sozialminister eine progressive Erhöhung der Ausgleichstaxe. Ansonsten befürchtet der Behindertenanwalt durch Sparmaßnahmen der Regierung "Stillstand bis Rückschritt" in seinem Bereich.
Schon jetzt können sich Unternehmen, die nicht genug Menschen mit Behinderung beschäftigen, mit monatlich 223 Euro "freikaufen". Je 25 Mitarbeiter muss derzeit eine Arbeitskraft mit Behinderung angestellt werden. Buchinger kann sich vorstellen, dass die Zahlungen mit der Höhe der Nicht-Erfüllung steigen: Ab fünf fehlenden Arbeitskräften würde die Ausgleichstaxe um 50 Prozent erhöht, ab zehn um 100 Prozent und ab 20 auf das Niveau des Mindestlohns verfünffacht. Dieses Modell will der Behindertenanwalt bei Gesprächen mit den Sozialpartnern präsentieren.Sorgen plagen den ehemaligen Sozialminister, wenn er an die Budgetpläne der Regierung denkt. So fürchtet er, dass die Etappenpläne zur Umsetzung der Barrierefreiheit von Bundesgebäuden bis Ende 2015 den Sparmaßnahmen zum Opfer fallen könnten. "Diese Frist darf nicht verlängert werden." Auch bei den ÖBB sieht Buchinger die Umsetzung von Barrierefreiheit gefährdet. Beim Pflegegeld stellt sich der Behindertenanwalt gegen eine eventuelle Umwandlung in Sachleistungen. "Hier darf es auf keinen Fall Einsparungen geben."
"Anlass zur Hoffnung" gibt Buchinger zumindest das Vorhaben seines Nachfolgers als Sozialminister, Rudolf Hundstorfer (S), einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zu erarbeiten
