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Gesetzliche Änderungen bei Kündigungsschutz und Ausgleichstaxe

14.12.2010

Wien (OTS/BMASK, Red.) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer verkündete Neuerungen des besonderen Kündigungsschutzes und der Ausgleichstaxe. Dies sollte sich positiv auf die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung auswirken, heisst es in der Presseaussendung des Sozialministeriums.

Der Kündigungsschutz wird bei neuen Beschäftigungsverhältnissen künftig nicht wie bisher nach sechs Monaten, sondern erst nach vier Jahren wirksam.  "Durch die Modifizierung des Kündigungsschutzes hoffe ich, dass für Unternehmen ein weiterer und wichtiger Anreiz geschaffen wird, Menschen mit Behinderung einzustellen", so der Sozialminister.

Darüber hinaus wird die Zahlung von Unternehmen, welche der Beschäftigungspflicht nicht nachkommen neu geregelt. Die sogenannte Ausgleichtaxe wird nach der Betriebsgröße geregelt. Bei 25 bis 99 Mitarbeitern bleibt die Taxe bei 226 Euro pro Person und Monat, ab 100 Mitarbeitern wird sie auf 316 Euro erhöht, ab 400 Mitarbeitern auf 336 Euro.

Die Chancengleichheit bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung sollte selbstverständlich werden", betont Sozialminister Rudolf Hundstorfer abschließend.

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