Gesetze, Verordnungen, Richtlinien
Bundesbehindertengesetz (BBG)
Ziel des Bundesbehindertengesetzes ist, Behinderte und von Behinderung konkret bedrohte Menschen die bestmögliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu sichern.
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) bringt in weiten Bereichen des täglichen Lebens einen gesetzlich verankerten Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen.
Bundesbehinderteneinstellungsgesetz ( BEinstG)
Das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinsG) regelt Rechte und Pflichten von DienstnehmerInnen mit Behinderung und ArbeitgeberInnen im Rahmen von Dienstverhältnissen.
EU-Richtlinie 2000/78/EG gegen Diskriminierung
Richtlinie, die die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verbietet, verabschiedet.
UN-Behindertenrechtskonvention, (2008)
Die UN-Konvention ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.
Österreich ist diesem Übereinkommen beigetreten und hat es 2008 ratifiziert.
- Zum Download der englischen Originalfassung inklusive Fakultativprotokoll
- Zum Download der deutschen Fassung
- Weitere Dokumente zur Behindertenrechtskonvention
Einschätzungsverordnung, Bundesgesetzblatt, ausgegeben am 18. August 2010
Die Einschätzung des Grades der Behinderung im Bereich des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundesbehindertengesetzes erfolgt nach der Einschätzungsverordnung. Diese Verordnung ist seit 1. September 2010 in Kraft.RICHTLINIEN des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Stand:
Zum Download:
- Förderung von investiven Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds (gültig ab: 15. Februar 2010)
- Integrative Betriebe (gültig ab: 1.Juli 2004)
- Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung (gültig ab: 1. Juli 2008)
- Sonderrichtlinie: Berufliche Integration / Zur Förderung von Arbeitsmöglichkeiten für Frauen und Männer mit Behinderung (in Kraft getreten am: 1. Jänner 2011)
- Begleitende Hilfen / Durchführung der Maßnahmen Clearing, Berufsausbildungsassistenz, Arbeitsassistenz und Job Coaching (in Kraft getreten am: 1. Jänner. 2011)
- Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (in Kraft getreten am: 1. Jänner 2011)
- Qualifizierung und Beschäftigung / Zur Durchführung von Maßnahmen der Qualifizierung und zur Vorbereitung einer Beschäftigung von Frauen und Männern mit Behinderung (in Kraft getreten am: 1. Jänner 2011)
- Sonstige Unterstützungsstruktur / Durchführung von flankierenden
Maßnahmen für Menschen mit Behinderung in beruflichen Belangen und bei
der beruflichen Integration (in Kraft getreten am: 1. Jänner 2011)
- Projektvorbereitung / Zur Förderung der Vorbereitung von
Projekten zur Integration von Menschen mit Behinderung (in Kraft
getreten am: 1. Jänner 2011)
