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Gesetze, Verordnungen, Richtlinien

Bundesbehindertengesetz (BBG)

Ziel des Bundesbehindertengesetzes ist, Behinderte und von Behinderung konkret bedrohte Menschen die bestmögliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu sichern.

Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGStG)

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) bringt in weiten Bereichen des täglichen Lebens einen gesetzlich verankerten Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen.

Bundesbehinderteneinstellungsgesetz ( BEinstG)

Das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinsG) regelt Rechte und Pflichten von DienstnehmerInnen mit Behinderung und ArbeitgeberInnen im Rahmen von Dienstverhältnissen.

EU-Richtlinie 2000/78/EG gegen Diskriminierung

Richtlinie, die die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verbietet, verabschiedet.

UN-Behindertenrechtskonvention, (2008)

Die UN-Konvention ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichner­staaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

Österreich ist diesem Übereinkommen beigetreten und hat es 2008 ratifiziert.

Einschätzungsverordnung, Bundesgesetzblatt,  ausgegeben am 18. August 2010                   

Die Einschätzung des Grades der Behinderung im Bereich des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundesbehindertengesetzes erfolgt nach der Einschätzungsverordnung. Diese Verordnung ist seit 1. September 2010 in Kraft.

RICHTLINIEN des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Stand:

Zum Download: