Startseite Arbeit und Behinderung

Partner Statements

Dr. Herbert Buchinger

Vorsitzender des Vorstandes
AMS Österreich

"Für Menschen mit Behinderungen gibt es in der modernen Arbeitswelt eine breite Palette an individuellen Beschäftigungs- und Einsatzmöglichkeiten. Diese beispielhaft aufzuzeigen und damit Unternehmen zu motivieren, verstärkt Menschen mit Behinderungen einzustellen, ist Zielsetzung der Best Practice-Website www.arbeitundbehinderung.at.

Das AMS unterstützt diese Initiative und fördert die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsprozess mit speziellen Schulungen, gezielter Vermittlung und betrieblichen Förderungen."

Erich Foglar

Präsident des
Österreichischen Gewerkschaftsbundes

"Über 80.000 Menschen in Österreich sind so genannte "begünstigte Behinderte". Sie werden vom Bundessozialamt, Arbeitsmarktservice und anderen Institutionen in besonderer Weise unterstützt. Trotzdem sind rund 30.000 Menschen dieser Personengruppe ohne Arbeit. Nur 65% aller Arbeitsplätze, die Betriebe behinderten Menschen zur Verfügung stellen müssten, sind wirklich besetzt.

Ein sozialpolitisches Anliegen ersten Ranges ist daher die Eingliederung von behinderten Menschen in das Erwerbsleben voranzutreiben. Die Beispiele auf dieser Website zeigen klar, dass es unzulässig und falsch ist, behinderten Menschen ganz allgemein und undifferenziert eine verminderte Leistungsfähigkeit im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung zu unterstellen.

ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen können ebensoviel für ein Unternehmen leisten wie ihre KollegInnen ohne Behinderung. Der ÖGB setzt auf Information und will Barrieren abbauen - sowohl in den Köpfen als auch am Arbeitsplatz. Die Initiative der besten Beispiele ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung."

Rudolf Hundstorfer

Bundesminister
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Es ist das Ziel dieser Bundesregierung, gerade für Personen, die in unserer Gesellschaft benachteiligt sind, sicherzustellen, dass Diskriminierungen der Vergangenheit angehören und Chancengleichheit bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und in weiterer Folge bei der täglichen Beschäftigung selbstverständlich werden.

Im Regierungsprogramm wird daher der Verbesserung der Rahmenbedingungen im Allgemeinen und im Besonderen der Chancen von Personen mit Behinderung am Arbeitsmarkt ein besonders hoher Stellenwert eingeräumt.

Die wichtigsten Eckpunkte sind aus meiner Sicht:

  • Fortführung und Ausbau der Beschäftigungsoffensive
  • Besondere Förderung von arbeitsmarktfernen Frauen mit Behinderung
  • Erhalten und Sichern der Beschäftigungsfähigkeit vor allem von älteren ArbeitnehmerInnen mit Behinderung und von Personen mit chronischen Erkrankungen
  • Fortführung und Ausbau der Bundessozialämter als Kompetenzzentren für Menschen mit Behinderung in den Bereichen Arbeit, Gleichstellung sowie als Informationsdrehscheibe im Bereich Pflege und Barrierefreiheit
  • Fortsetzung der Integrativen Berufsausbildung sowie der teilqualifizierten Lehre
  • Chancengleichheit und nachhaltiger Zugang zu sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen; Pilotprojekt: Disability Flexicurity
  • Schaffung und Ausbau von Anreizsystemen und Unterstützungsstrukturen vor allem für KMU, die Menschen mit Behinderung einstellen
  • Unterstützung der Wirtschaft durch die Gründung von UnternehmerInnenservice-Stellen
  • Förderung von UnternehmerInnen mit Behinderung
  • Stärkung der Stellung der Behindertenvertrauenspersonen

Ich bin mir sicher, dass das Internetportal „Arbeit und Behinderung“ allen Interessierten, insbesondere aber den Unternehmerinnen und Unternehmern wichtige Informationen und Ideen liefern wird. Die darin vorgestellten Best-Practice Modelle bieten Anreize, Menschen mit Behinderung bessere Chancen am Arbeitsmarkt zu eröffnen und ihnen damit eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Dr. Josef Kandlhofer


Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

"Gesundheit und Sicherheit stehen auf der persönlichen Wunschliste aller Österreicher und Österreicherinnen ganz oben. Die österreichische Sozialversicherung trägt - gestützt auf Solidarität und einer nicht vorhandenen Risikenauslese - mit ihren Sparten Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung zur materiellen Absicherung dieser Wünsche bei.

Die Sozialversicherung bietet Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen bestmögliche Unterstützung: Durch ärztliche Behandlung bei niedergelassenen Ärzten oder im Spital, durch geeignete Maßnahmen der Rehabilitation, durch die Bereitstellung von notwendigen Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln oder durch finanzielle Zuwendungen wie das Pflegegeld oder Geldleistungen aus der Unfall- und Pensionsversicherung. Die eigenen Gesundheitseinrichtungen der Sozialversicherung wie Ambulatorien, Kur- und Rehabilitationseinrichtungen sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken und zählen im europäischen Vergleich zu den Spitzeneinrichtungen der Medizin.

Aus dem Bewusstsein heraus, dass die österreichische Sozialversicherung eine Verantwortung für alle Bevölkerungsgruppen hat, wird das Leistungsspektrum der Sozialversicherung kontinuierlich den sich ändernden Bedürfnissen angepasst. Dies bedeutet, dass den sich ändernden Ansprüchen behinderter Menschen auch in Zukunft Rechnung getragen wird."

Dr. Christoph Leitl

Präsident der
Wirtschaftskammer Österreich

Menschen mit Behinderungen bereichern die Betriebe nicht nur durch ihre betriebswirtschaftliche Leistung, sondern auch durch ihren besonderen Einsatz und ihr hohes Verantwortungsgefühl.

Arbeit bedeutet soziale Anerkennung, Bestätigung der eigenen Fähigkeiten, Mitgestalten, Verantwortung übernehmen und auch mitentscheiden zu können. Neben dem Einkommenserwerb hat die Arbeit auch eine soziale Funktion, sie bedeutet gesellschaftlich integriert zu sein. Und speziell auch für Menschen mit Behinderung ist sie Ausdruck eines selbstbestimmten Lebens. Wir müssen die Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Menschen neu denken und Barrieren beim Zugang zum ersten Arbeitsmarkt kontinuierlich weiter abbauen. Neben der Integration in der Schule und im Bildungssystem kommt einer Integration in das Berufs- und Arbeitsleben größte Bedeutung zu.

Von Unternehmerseite wird vielfach bestätigt, dass die Einstellung eines behinderten Menschen dazu beigetragen hat, das soziale Klima im Betrieb zu verbessern. Es gibt viele vorbildliche Betriebe, die behinderten Menschen einen Berufseinstieg ermöglichten und damit sehr gute Erfahrungen machten.

Um in der Arbeitswelt zu mehr Gemeinsamkeit zu kommen, ist auch die öffentliche Hand gefordert, ihren Beitrag darin zu leisten, die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zu evaluieren, um dann vernünftige Veränderungen vorzunehmen. Die Aufhebung des besonderen Kündigungsschutzes nach dem Behinderteneinstellungsgesetz während der ersten vier Jahre eines Dienstverhältnisses ist ein zukunftsweisender Schritt in die richtige Richtung.

Unterstützung für Selbständige mit Behinderung auf www.integratio.at: Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich

Das Internetportal „Selbständig mit Behinderung“ ist ein Service für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie für Unternehmensgründer und –gründerinnen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

In kompakter Form werden allgemeine Informationen zum Thema „Behinderung & selbständige Erwerbstätigkeit“ zur Verfügung gestellt und Beratungsstellen sowie Fördermöglichkeiten kurz beschrieben. Ergänzt werden diese Informationen durch ein Verzeichnis relevanter Links und aktueller Informationen. Dieses Service für Unternehmer mit Handicap wird von der Wirtschaftskammer Österreich finanziert und ist seit August 2011 online.

Dr. Reinhold Mitterlehner

Bundesminister
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

"Menschen mit Behinderungen haben großes berufliches Potenzial und sind wertvolle Mitarbeiter für österreichische Unternehmen. Klar ist: Damit auch Jugendliche mit Handicaps bestmöglich in den Wirtschafts- und Arbeitsprozess eingebunden werden, ist eine hochwertige Ausbildung notwendig. Das Berufsausbildungsgesetz sieht daher seit dem Jahr 2003 das Instrument der integrativen Berufsausbildung vor. Diese ermöglicht den Betroffenen entweder eine vollwertige Lehrlingsausbildung in einer verlängerten Lehrzeit oder - entsprechend dem Grad der Benachteiligung - das Erlernen von arbeitsmarktrelevanten Teilqualifikationen. Die Jugendlichen werden von speziell geschulten Berufsausbildungsassistenten begleitet und erhalten so neben der Vermittlung von Fachkenntnissen eine zusätzliche professionelle Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Aufgaben.

Besonders erfreulich ist, dass die integrative Berufsausbildung inzwischen auch in der Praxis sehr gut erprobt ist und von den Unternehmen geschätzt wird. Daher bekennt sich das für die Vollziehung des Berufsausbildungsgesetzes zuständige Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Integrativen Berufsausbildung. Unser Ziel ist eine laufende Verbesserung und Weiterentwicklung der integrativen Berufsausbildung."

KommR Renate Römer

Obmann der
AUVA

"Die AUVA erfüllt eine wichtige sozialpolitische Aufgabe: Sie sorgt dafür, dass jeder Mensch im Lauf seiner Ausbildung und seines Berufslebens trotz aller Gefahren in sozialer Sicherheit leben kann. Mehr als vier Millionen Versicherte sind ihr anvertraut. Ihnen bietet die AUVA Unfallheilbehandlung, Rehabilitation, finanzielle Entschädigung und vor allem aber Beratung in Sicherheitsfragen.

In diesem umfassenden Angebot fällt der Rehabilitation von Unfallopfern eine wichtige Rolle zu. Sie umfasst medizinische, berufliche und soziale Maßnahmen. Ziel der Rehabilitation ist es, Verunfallte so weit wie möglich wiederherzustellen, damit sie wieder einen angemessenen Platz im Leben und in der Gemeinschaft einnehmen können.

Speziell die berufliche Rehabilitation ist für die Wiedereingliederung von Unfallopfern entscheidend. Die Maßnahmen reichen von der Befähigung, den bisherigen Beruf wieder auszuüben, über das Erlernen eines neuen Berufes bis zum Finden eines Arbeitsplatzes. Zusätzlich werden verschiedene Hilfen geboten, wie z. B. ein Anlernzuschuss für den Rehabilitanden (neu aufgenommener Mitarbeiter) oder ein Dienstgeberzuschuss bei betrieblichen Ein- und Nachschulungen. Auch vom Arbeitsmarktservice (AMS) vorgesehene Maßnahmen können für Rehabilitanden der AUVA erbracht werden.

Generell wünsche ich mir als Obmann der AUVA, dass die Sensibilität der Öffentlichkeit für die Behinderten nachhaltig verstärkt wird. Behindert zu sein bedeutet nicht, über die Behinderung hinaus Benachteiligungen in Kauf nehmen zu müssen: durch falsche Vorurteile, Gedankenlosigkeit und Ignoranz. Gerade die Wirtschaft ist vielmehr gut beraten, Menschen mit Behinderungen als Mitarbeiter und Kunden ebenso zu schätzen wie Menschen ohne."

Dr. Veit Sorger

Präsident der
Industriellenvereinigung

"Österreichs industrielle Arbeitgeber beweisen durch eine Reihe von Initiativen oder wie unser Internetportal arbeitundbehinderung, dass die Bereitschaft für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gegeben ist.

Mit diesem Internet-Portal sollen Unternehmen auf diesen wichtigen Teil-Arbeitsmarkt hingewiesen werden, der aus vielen Gründen bei der Mitarbeitersuche zu beachten ist. Denn im Wettbewerb um die besten Köpfe für die Industrie erschließen sich gerade auch bei Menschen mit Behinderung zusätzliche Chancen für die Arbeitgeber. Dies zeigen eine Reihe von Praxis-Beispielen.

Diese Best Practice –Website, entstanden aus der Initiative der Industriellenvereinigung im Jahr 2002, soll nicht nur ein Serviceangebot für österreichische Unternehmen, deren Führungskräften und Betriebsräten sein. Sie stellt auch best practice für die anderen 27 Mitglieder der Europäischen Union dar."

Mag. Herbert Tumpel

Präsident der
Arbeiterkammer

"Gesellschaftliche Ausgrenzung und Arbeitslosigkeit hängen oft zusammen. In Österreich gibt es rund 40.000 Menschen ohne Beschäftigung, die vom AMS als behindert eingestuft werden. Lediglich zehn Prozent dieser Frauen und Männer sind nach dem Behinderten-Einstellungsgesetz sogenannte begünstigte behinderte ArbeitnehmerInnen, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen.

Das Vorurteil, dass behinderte ArbeitnehmerInnen nicht gekündigt werden können, trifft also nur auf wenige zu. Neben verstärkter Information der ArbeitgeberInnen über rechtliche Einschränkungen müssen wir auch das bereits vorhandene Spektrum an Maßnahmen und Fördermöglichkeiten ausreichend dotieren und ausbauen.

Gemeinsames Ziel ist, dass der Umgang mit behinderten Frauen und Männer genauso selbstverständlich wird, wie der Umgang mit Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen. Die Website wird einen wichtigen Beitrag dafür leisten, vorhandene Barrieren zu überwinden."

Dr. Klaus Voget

Präsident der
Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR)

"Behinderung und der Zugang zur Arbeitswelt schließen einander keinesfalls aus: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen sind vollwertige Mitglieder der Gesellschaft und erbringen mit ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten gleichwertige Leistungen.

Wenn zuerst die Fähigkeit und erst an zweiter Stelle die Behinderung und die möglicherweise dadurch bedingten Mehraufwendungen und Adaptierungen eines Arbeitsplatzes zu sehen sind, dann ist der Weg in eine humanere Arbeitswelt vorgezeichnet."